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   EuG, 19.05.1999 - T-175/95   

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EuG, 19.05.1999 - T-175/95 (https://dejure.org/1999,4039)
EuG, Entscheidung vom 19.05.1999 - T-175/95 (https://dejure.org/1999,4039)
EuG, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - T-175/95 (https://dejure.org/1999,4039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG (früher Artikel 85 Absatz 1) - Alleinvertriebsvereinbarung - Paralleleinfuhren

  • Europäischer Gerichtshof

    BASF / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    BASF Lacke + Farben AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 19 Absätze 1 und 2
    1 Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Akteneinsicht - Zweck - Wahrung der Verteidigungsrechte - Grenzen der Akteneinsicht - Der Verteidigung dienliche Unterlagen - Beurteilung allein durch die Kommission - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    BASF Lacke + Farben AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG (früher Artikel 85 Absatz 1) - Alleinvertriebsvereinbarung - Paralleleinfuhren.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung von Autoreparaturlacken, die unter der Marke Glasurit vertrieben werden; Kanalisation und Normalisierung der Parallelausfuhren von Glasurit-Produkten in das Vereinigte Königreich; Antrag auf Einsicht in die das Verwaltungsverfahren betreffenden Originalakten; ...

  • Judicialis

    EGV Art. 81 Abs. 1; ; EGV Art. 85; ; Entscheidung 95/477/EG; ; Vereinbarung von 1982 § 2 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 1995 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/33.802 - Lacke + Farben AG und SA Accinauto), hilfsweise Aufhebung oder Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße - Von BASF der ...

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, II-1581
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.05.1999 - T-175/95
    Sie habe bereits dargetan, daß die fragliche Vereinbarung geeignet gewesen sei, sich spürbar auf den innergemeinschaftlichen Handel auszuwirken, und daß sie nicht verpflichtet sei, nachzuweisen, daß eine spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten tatsächlich eingetreten sei (Urteil des Gerichtshofes vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, Miller/Kommission, Slg. 1978, 131, Randnr. 15).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Klausel, durch die einem Abnehmer der Weiterverkauf oder die Ausfuhr der erworbenen Ware verboten werden soll, ihrem Wesen nach geeignet, die Märkte abzuschotten und damit den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofes Miller/Kommission, Randnr. 7, und vom 31. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeythiö u. a./Kommission "Zellstoff", Slg. 1993, I-1307, Randnr. 176).

    Wenn sich herausstellt, daß die Verkäufe zumindest einer Partei der wettbewerbswidrigen Vereinbarung einen nicht unbeachtlichen Teil des relevanten Marktes ausmachen, ist Artikel 81 Absatz 1 EG anzuwenden (Urteile Miller/Kommission, Randnr. 10, und Parker Pen/Kommission, Randnr. 44).

    Nach der Rechtsprechung ist eine Klausel, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, nicht allein deshalb dem Verbot des Artikels 81 Absatz 1 EG entzogen, weil die Vertragspartner sie nicht angewandt haben (Urteile Miller/Kommission, Randnr. 7, und "Zellstoff", Randnr. 175).

    Die Äußerung eines Rechtsberaters, auf die sie sich beruft, kann sie insoweit nicht entschuldigen (Urteil Miller/Kommission, Randnr. 18).

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß das Gericht nicht hat feststellen können, daß diese Klausel auch angewandt wurde, ist doch zu betonen, daß bereits ihr Vorhandensein ein "optisches und psychologisches" Klima schaffen konnte, das zu einer Aufteilung der Märkte beiträgt (Urteile Miller/Kommission, Randnr. 7, und Herlitz/Kommission, Randnr. 40).

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.05.1999 - T-175/95
    Die Kommission erinnert daran, daß Ausfuhrverbote ihrem Wesen nach schwere Wettbewerbsverstöße seien, da sie dazu führten, daß Preisunterschiede zwischen den Märkten der Mitgliedstaaten künstlich aufrechterhalten würden, und da sie den freien innergemeinschaftlichen Handelsverkehr beeinträchtigten (Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 107).

    Innerhalb dieser Grenzen wird die Höhe der Geldbuße unter Berücksichtigung von Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung festgesetzt (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 118, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 175).

    Im vorliegenden Fall stellt das Gericht fest, daß die Kommission die in der Verordnung Nr. 17 vorgesehene Obergrenze, die auf den Gesamtumsatz des betreffenden Unternehmens Bezug nimmt, beachtet hat (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 119, und Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 247).

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.05.1999 - T-175/95
    Die Zuwiderhandlung habe mit dem Abschluß der den Genehmigungsvorbehalt des Herstellers enthaltenden Alleinvertriebsvereinbarung begonnen und habe sich über die gesamte Laufzeit dieser Vereinbarung erstreckt (Urteil des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 59).

    Für eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrages genügt es, wenn dem Unternehmen bewußt war, daß das gerügte Verhalten eine Wettbewerbsbeeinträchtigung bezweckte, gleichviel, ob es sich dabei auch bewußt war, gegen ein in diesen Regeln enthaltenes Verbot zu verstoßen (Urteil IAZ u. a./Kommission, Randnr. 45, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-66/92, Herlitz/Kommission, Slg. 1994, II-531, Randnr. 45).

    Hierdurch würde dieser nämlich letztlich gegenüber den Unternehmen, die sich den Marktbedingungen besser angepaßt haben, ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil verschafft (Urteil IAZ u. a./Kommission, Randnr. 55).

  • EuGH, 29.06.1978 - 77/77

    B.P. / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.05.1999 - T-175/95
    Die angeführte Verknappungssituation lasse den von der Kommission festgestellten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen und ermögliche damit eine andere Erklärung des Sachverhalts als die, die in der angefochtenen Entscheidung gegeben werde (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 77/77, BP/Kommission, Slg. 1978, 1513, Randnrn.

    Jedenfalls seien die Schlußfolgerungen, die die Klägerin aus dem Urteil BP/Kommission und den Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 1983/83 zu ziehen meine, unzutreffend.

    Somit kommt es im Rahmen der Prüfung der vorliegenden Rechtssache nicht auf die Argumente an, die die Klägerin zur Rechtfertigung ihres Verhaltens in einer Verknappungssituation insbesondere unter Berufung auf das Urteil BP/Kommission und die Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 1983/83 vorgetragen hat.

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.05.1999 - T-175/95
    Als beteiligtes Unternehmen habe sie Anspruch darauf, daß ihr das Protokoll in der Sprache des Staates übermittelt werde, dem sie angehöre (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnrn.

    Das Fehlen einer Übersetzung kann nämlich im vorliegenden Fall keine nachteiligen Folgen haben, die das Verwaltungsverfahren fehlerhaft machen könnten (Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 52, und Parker Pen/Kommission, Randnr. 74).

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 19.05.1999 - T-175/95
    Somit ist festzustellen, daß die Vereinbarung ihrem Zweck nach eine nach Artikel 81 Absatz 1 EG verbotene Beschränkung des Wettbewerbs darstellt, ohne daß zu prüfen wäre, ob, wie die Klägerin vorträgt, spürbare Wirkungen dieser Vereinbarung auf den fraglichen Markt ausgeblieben sind (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 429, und Urteil des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 127).
  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.05.1999 - T-175/95
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Klausel, durch die einem Abnehmer der Weiterverkauf oder die Ausfuhr der erworbenen Ware verboten werden soll, ihrem Wesen nach geeignet, die Märkte abzuschotten und damit den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofes Miller/Kommission, Randnr. 7, und vom 31. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeythiö u. a./Kommission "Zellstoff", Slg. 1993, I-1307, Randnr. 176).
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.05.1999 - T-175/95
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Klausel, durch die einem Abnehmer der Weiterverkauf oder die Ausfuhr der erworbenen Ware verboten werden soll, ihrem Wesen nach geeignet, die Märkte abzuschotten und damit den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofes Miller/Kommission, Randnr. 7, und vom 31. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeythiö u. a./Kommission "Zellstoff", Slg. 1993, I-1307, Randnr. 176).
  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 19.05.1999 - T-175/95
    Im vorliegenden Fall stellt das Gericht fest, daß die Kommission die in der Verordnung Nr. 17 vorgesehene Obergrenze, die auf den Gesamtumsatz des betreffenden Unternehmens Bezug nimmt, beachtet hat (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 119, und Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 247).
  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.05.1999 - T-175/95
    32 und 33, und vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnr. 16).
  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuG, 14.07.1994 - T-66/92

    Herlitz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 15.03.2000 - T-65/95

    Italcementi / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

    Ebenso wenig kann sie sich darauf berufen, wie sie es ebenfalls in ihren Schriftsätzen tut, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung auch das Nebeneinander unterschiedlicher verschiedener staatlicher Regelungen in diesem Bereich nicht entscheidend sei (Urteil BMW Belgium/Kommission, oben zitiert in Randnr. 115, Randnr. 5, und Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache T-175/95, BASF/Kommission, Slg. 1999, II-1581, Randnrn. 121 bis 123 und 136).

    141 Somit lässt sich keine Parallele ziehen zwischen den von der Kommission angeführten Fällen, die, wie diese in der mündlichen Verhandlung selbst dargelegt hat, Preisstoppmaßnahmen für Neuwagen (Urteil BMW Belgium/Kommission, oben zitiert in Randnr. 115, Randnr. 5) oder Autoreparaturlacke (Urteil BASF/Kommission, oben zitiert in Randnr. 139, Randnr. 123) betrafen, die in nur einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft galten, und der vorliegenden Rechtssache, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die letztlich von den Mitgliedstaaten festgesetzten Preise der fraglichen Waren ungeachtet eines Restwettbewerbs, der im Spiel des Parallelhandels zum Ausdruck kommen kann, strukturbedingt dem Spiel von Angebot und Nachfrage entzogen und in der gesamten Gemeinschaft unterschiedlich sind.

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Die Kommission ist somit verpflichtet, den von einem Verfahren zur Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag oder Artikel 86 EG-Vertrag betroffenen Unternehmen die Gesamtheit der belastenden oder entlastenden Schriftstücke zugänglich zu machen, die sie im Laufe der Untersuchung gesammelt hat; hiervon ausgenommen sind nur Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen, interne Schriftstücke der Kommission und andere vertrauliche Informationen (Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache T-175/95, BASF/Kommission, Slg. 1999, II-1581, Randnr. 45).
  • EuGH, 12.11.2014 - C-580/12

    Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am

    Das Gericht hätte das Schreiben vom 10. Februar 2012 nach seiner einschlägigen Rechtsprechung für unzulässig erklären müssen (Urteile Solvay/Kommission, T-30/91, EU:T:1995:115, Rn. 83 und 101, BASF/Kommission, T-175/95, EU:T:1999:99, Rn. 46, und AstraZeneca/Kommission, T-321/05, EU:T:2010:266, Rn. 27).
  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Was die finanzielle Lage von Senator Lines betrifft, so ist die Kommission nach gefestigter Rechtsprechung nicht verpflichtet, die defizitäre Lage eines Unternehmens bei der Bemessung der Geldbuße zu berücksichtigen, da die Anerkennung einer solchen Verpflichtung darauf hinauslaufen würde, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (Urteile des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 55; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-310/94, Gruber + Weber/Kommission, Slg. 1998, II-1043, Randnr. 76; vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, Randnr. 630, und vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache T-175/95, BASF/Kommission, Slg. 1999, II-1581, Randnr. 158).
  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Kommission den betroffenen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, damit sich diese gegen die ihnen in der Mitteilung der Beschwerdepunkte zur Last gelegten Beschwerdepunkte sachgerecht verteidigen können, die vollständige Ermittlungsakte zugänglich machen, mit Ausnahme der Schriftstücke, die Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen oder sonstige vertrauliche Informationen enthalten, und der internen Vermerke der Kommission (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, Randnr. 54, und vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache T-175/95, BASF Coatings/Kommission, Slg. 1999, II-1581).
  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    Im Zusammenhang eines Antrags auf Einsicht in Dokumente, die nicht in der Untersuchungsakte enthalten sind und somit nicht in einem detaillierten, zusammenfassenden Verzeichnis erfasst sind, das an die betroffenen Unternehmen gerichtet ist, ist davon auszugehen, dass der Antrag der Klägerin hinreichend deutlich war (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1999, BASF/Kommission, T-175/95, Slg. 1999, II-1581, Randnrn. 49 bis 51), da die beantragten Dokumente deutlich identifiziert oder identifizierbar waren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-501/06

    EIN PHARMAUNTERNEHMEN, DAS ZUR EINSCHRÄNKUNG DES PARALLELHANDELS ERHÖHTE

    77 - Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1979, BMW Belgium u. a./Kommission (32/78, 36/78 bis 82/78, Slg. 1979, 2435, Randnr. 5), und vom 6. April 2006, General Motors/Kommission (in Fn. 44 angeführt, Randnr. 75); Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1999, BASF/Kommission (T-175/95, Slg. 1999, II-1581, Randnrn. 133 bis 136, in Reaktion auf das Vorbringen in Randnrn. 121 bis 123 dieses Urteils).
  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99

    Lögstör Rör / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Kommission den betroffenen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, damit sich diese gegen die ihnen in der Mitteilung der Beschwerdepunkte zur Last gelegten Beschwerdepunkte sachgerecht verteidigen können, die vollständige Ermittlungsakte zugänglich machen, mit Ausnahme der Schriftstücke, die Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen oder sonstige vertrauliche Informationen enthalten, und der internen Vermerke der Kommission (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, Randnr. 54, und vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache T-175/95, BASF Coatings/Kommission, Slg. 1999, II-1581, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-515/06

    EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

    77 - Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1979, BMW Belgium u. a./Kommission (32/78, 36/78 bis 82/78, Slg. 1979, 2435, Randnr. 5), und vom 6. April 2006, General Motors/Kommission (in Fn. 44 angeführt, Randnr. 75); Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1999, BASF/Kommission (T-175/95, Slg. 1999, II-1581, Randnrn. 133 bis 136, in Reaktion auf das Vorbringen in Randnrn. 121 bis 123 dieses Urteils).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-519/06

    Aseprofar / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

    77 - Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1979, BMW Belgium u. a./Kommission (32/78, 36/78 bis 82/78, Slg. 1979, 2435, Randnr. 5), und vom 6. April 2006, General Motors/Kommission (in Fn. 44 angeführt, Randnr. 75); Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1999, BASF/Kommission (T-175/95, Slg. 1999, II-1581, Randnrn. 133 bis 136, in Reaktion auf das Vorbringen in Randnrn. 121 bis 123 dieses Urteils).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-513/06

    Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • EuG, 13.09.2005 - T-53/02

    Ricosmos / Kommission - Zollrecht - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren

  • EuG, 29.04.2004 - T-308/02

    SGL Carbon / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

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